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§ 1
Maklervertrag Mit Inanspruchnahme unserer
Tätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund
des von uns unterbreiteten Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem
Kaufinteressenten mit den nachfolgenden Bedingungen
zustande.
§ 2 Angebot Das Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es ist
nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte ohne unsere
vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Soweit dem Interessenten das
von uns angebotene Objekt bereits bekannt sein sollte, ist uns dies innerhalb
von 5 Tagen schriftlich unter Nachweis der Herkunft der anderweitigen
Information mitzuteilen.
§ 3
Doppeltätigkeit Zu provisionspflichtiger
Tätigkeit für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages sind wir
berechtigt.
§ 4 Provision Mit dem rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertrages entsteht
der Honoraranspruch gegenüber dem Verkäufer in der im
Maklerverkaufsauftrag vereinbarten Höhe. Der Honoraranspruch
gegenüber dem Käufer i.H. von 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher
MWSt. (soweit keine andere Vereinbarung erfolgt) ergibt sich aus dem
notariellen Kaufvertrag. Die Honorarforderung wird mit Abschluß des
notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Sie wird nicht dadurch
hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten,
geändert oder sonst irgendwie rückgängig gemacht
wird.
§ 5
Gleichwertigkeit Dem Abschluß eines
Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der
Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen
sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers,
sowie die Anmietung des angebotenen Objektes.
§ 6 Beurkundung Unsere Firma hat
Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf Erteilung einer begl.
Abschrift der Kaufurkunde.
§ 7
Haftung Die Objektbeschreibung wurde aufgrund
Angabe des Verkäufers erstellt. Eine Überprüfung der
Informationen ist nicht erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit kann
daher nicht übernommen werden.
§ 8
Schlußbestimmungen Zahlungen für den
Verkäufer können von uns nicht entgegengenommen werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Erfüllungsort für gegenseitige Verpflichtungen aus
diesem Vertrag ist 67547 Worms. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent
Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, 67547 Worms, soweit nicht ein ausschließlicher
Gerichtsstand begründet ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden durch evtl. Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder
Käufers nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht
berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche, die ihrem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am Nähesten stehen und
wirksam sind, zu ersetzen. |
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